Wanderordnung

Beteiligung an Wanderungen

Alle Wanderungen und Veranstaltungen des Eifelvereins OG Vossenack werden rechtzeitig durch den Wander- und Veranstaltungsplan des laufenden Jahres und durch die Presse bekannt gegeben. Sie finden bei jedem Wetter statt, können aber hierdurch verkürzt werden. Gäste sind zu allen Wanderungen und Veranstaltungen herzlich willkommen.

 
Organisation und Führung der Wanderung

Der Wanderführer trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und deren Durchführung. Ihm ist überlassen, markante Punkte anzugehen, die nur unwesentlich vom normalen Streckenverlauf abweichen. Er bestimmt die Ruhepausen und die Rastplätze. Ein Voreilen oder ein Zurückbleiben der Teilnehmer ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer umgehend mitzuteilen. Bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten während einer Wanderung wende man sich bitte an diesen.

 
Unfall- und Haftpflichtversicherung

An Wanderungen, Veranstaltungen, Reisen und Führungen beteiligt sich der Wanderfreund auf eigene Gefahr. Die Ortsgruppe und die Wanderführer übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten.

Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen - Wanderungen, Reisen Führungen, Naturpflegemaßnahmen, Arbeitseinsätze, usw. - haftpflicht- und unfallversichert. Nichtmitglieder genießen diesen Versicherungsschutz nicht.

 
Benutzung von Verkehrsstraßen

Verkehrsstraßen überquere man rechtwinklig zur Straße, benutze den Gehsteig, weiche rechts aus, überhole links, benutze auf offener Landstraße die linke Fahrbahnseite und wandere einzeln hintereinander.

 
Schutz von Natur und Landschaft

Das Rauchen im Wald ist zu unterlassen – in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. ist dies dort gesetzlich verboten. Untersagt ist auch das Pflücken geschützter Pflanzen und Blumen. Schonungen dürfen nicht durchwandert werden. Bei Wanderungen im Ausland ist man den gesetzlichen Vorschriften dieses Landes verpflichtet.

 
Beim Verlassen der Rastplätze bitte keine Überreste zurücklassen!!


Kleidung und Verpflegung

Eine den Wetterverhältnissen angepasste Kleidung wird empfohlen. Unzweckmäßige Kleidung erschwert das Wandern. Bei Vennwanderungen sollten i.d.R. hohe wasserdichte oder –abweisende Schuhe getragen werden. Bei allen Wanderungen sollten die Teilnehmer Rucksackverpflegung mitnehmen, da Einkehrmöglichkeiten nicht immer eingeplant bzw. anzutreffen sind.


Bewertung der Wanderungen für Mitglieder

Die Teilnahme an den Wanderungen der OG Vossenack und des Hauptvereins werden bewertet und in die Wanderstatistik aufgenommen. Zur Jahreshauptversammlung werden die eifrigsten Wanderer geehrt.

 
Allgemeine Erläuterungen

a)    Treffpunkt und Abfahrt bei Wanderungen und Reisen ist, wenn nicht anders angekündigt, in Vossenack an der Sparkasse, Im Oberdorf 82.

b)    Die angegebenen Wanderkilometer erhalten eine Toleranz von +/- 10%.

c)     Teilnehmer ohne Fahrgelegenheit mögen sich selbst um eine Mitfahrgelegenheit bemühen. Der Kostenbeitrag für den Mitfahrer errechnet sich zur Zeit wie folgt:

        Kosten PKW                einfache Fahrstrecke x 2 x 10 Cent

        Kosten Mitfahrer         Kosten PKW/Insassen

d)    Bei Busreisen ist, wenn nicht anders angekündigt, bei Anmeldung der Fahrpreis zu entrichen.

e)    Bei Grillveranstaltungen etc. kann bei unbeständigem Wetter erst vormittags über die Durchführung entschieden werden.

Bei Unfällen wird von den Wanderfreunden tatkräftig Hilfe bei der Bergung und Betreuung von Verunglückten erwartet und

um Unterstützung des Wanderführers gebeten.

Änderungen des Wander- und Veranstaltungsplanes bleiben vorbehalten.

  Durch Antritt der Wanderung oder Reise erkennt der Teilnehmer diese Wanderordnung an.